Heraldische Privelegien

Balì, Großkreuz-Justiz-Ritter

Sie sind berechtigt, das Ordenskreuz als Oberwappen ihres Familienwappens zu führen.


Das Wappen kann – sofern verliehen – von der Constantinischen Collane umgeben sein oder vom himmelblauen Band mit Kreuz, Krone, militärischer Trophäe und dem hl. Georg zu Pferd, der den Drachen tötet, wobei sämtliche Elemente herabhängend dargestellt sind.

 

Großkreuz-Jutiz-Ritter

Sie sind berechtigt, ihr Wappen mit dem himmelblauen Band und der aufgehängten goldenen Gerechtigkeitsplakette zu umgeben.

 

Großkreuz-Ritter de Iure Sanguinis und des Verdienstes

Sie sind berechtigt, ihr Wappen mit dem himmelblauen Band und der aufgehängten silbernen Plakette zu umgeben.

 

Justiz-Ritter

Sie sind berechtigt, ihr Wappen ab dem oberen Drittel des Schildes mit dem himmelblauen Band und dem aufgehängten Ordenskreuz mit Krone zu umgeben.

 

Ritter de Iure Sanguinis

Sie sind berechtigt, ihr Wappen ab dem oberen Drittel des Schildes mit dem himmelblauen Band und dem aufgehängten Ordenskreuz mit Krone zu umgeben.

 

Ritter des Verdienstes

Sie dürfen das Ordenskreuz am himmelblauen Band unterhalb des Schildes anhängen.

 

Ritter des Amtes

Sie dürfen das Ordenskreuz unterhalb des Schildes anhängen.

 

Ehrenritter

Sie besitzen – je nach Kategorie – dieselben heraldischen Vorrechte wie die Mitglieder des Ordens, mit Ausnahme einer abweichenden Farbgebung des Bandes.