Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Was ist der Constantinorden des Hl. Georg?
Der Religiöse und Militärische Constantinische Orden des Hl. Georg ist ein internationaler katholischer Ritterorden.
Die nachweisbare Geschichte des Ordens reicht bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Bereits in dieser Zeit erhielt der Orden zahlreiche Zeichen päpstlicher Anerkennung und Unterstützung.
Im Jahr 1698 ging das Großmeisteramt auf das Haus Farnese über, in der Person des regierenden Herzogs von Parma und wurde von Papst Clemens XI. förmlich dem Haus Farnese und seinen Erben übertragen.
1731 fiel das Großmeisteramt als Erbe der Farnese an das königliche Haus Bourbon, bei dem es seither verblieben ist.
Gegen Ende des 17. Jahrhunderts verfügte er über Mitglieder in weiten Teilen Italiens, über eine bedeutende Gemeinschaft in Spanien sowie über kleinere Gruppen von Rittern in Österreich, Ungarn, Polen, Kroatien (damals Teil des Königreichs Ungarn) und sogar in den spanisch-amerikanischen Kolonien.
Papst Clemens XI. bestätigte den Orden mit der päpstlichen Bulle Militantis Ecclesiae von 1718 als religiös-militärischen Orden der katholischen Kirche; seither ist ihm eine Reihe weiterer päpstlicher Privilegien gewährt worden.
Im Jahr 1910 stellte Papst Pius X. das Amt des Kardinalprotektors des Ordens wieder her; der letzte Amtsinhaber verstarb 1927 (das Amt des Kardinalprotektors besteht im geltenden Kirchenrecht nicht mehr).
1915 weihte Papst Benedikt XV. die Ordenskapelle in der Basilika Santa Croce al Flaminio, die dem Orden bis heute als Gottesdienststätte dient.
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Was waren und sind die Aufgaben des Ordens?
Im 16. und 17. Jahrhundert unterhielt der Orden Niederlassungen in Norditalien und Spanien; die Mitglieder, die überwiegend Professritter waren, widmeten sich karitativen Werken.
Mit dem Erwerb des Großmeistertwürde durch Francesco Farnese übernahm der Orden zudem eine militärische Aufgabe. Bei der Belagerung Wiens im Jahr 1683 kämpften Konstantinische Ritter unter dem polnischen König Jan Sobieski, der dem Orden seinen Schutz sowie verschiedene Privilegien gewährt hatte. Das 1716 entsandte Constantinische Regiment, das unter dem Oberbefehl von Prinz Eugen von Savoyen gegen die osmanische Besetzung des Balkans kämpfte, brachte dem Orden Anerkennung und weitere Privilegien ein.
Im 18. und 19. Jahrhundert unterstützte der Orden Arme und Kranke in Süditalien und gründete nach der Einigung Italiens Jugendgruppen, wobei er zahlreiche Aktivitäten zur Unterstützung der Kirche übernahm, die im Zuge der italienischen Einigung erhebliche Verfolgungen und die Einziehung ihres Eigentums erlitten hatte.
Während des Ersten Weltkriegs leistete der Orden Erste Hilfe und unterstützte Kriegsgefangene. Diese Rolle wiederholte er im Zweiten Weltkrieg, als er bei der Rückführung von Kriegsgefangenen half und dabei mit dem alliierten Oberkommando in Süditalien zusammenarbeitete (der alliierte Militärgouverneur, Generalmajor Edgar Erskine Hume, U.S. Army, war Großkreuzritter des Ordens). Eine ähnliche Aufgabe übernahm der Orden erneut beim Zerfall Jugoslawiens und unterstützte zudem Flüchtlinge aus den Konflikten in Syrien und im Irak.
Der Orden vergibt Stipendien an Seminaristen in Italien und Spanien und unterstützte kürzlich ein Priesterseminar in Mali.
Er leistet humanitäre Hilfe für christliche Gemeinschaften im Nahen Osten und gewährte direkte Unterstützung für die Opfer der jüngsten Erdbeben in Italien sowie anderer Naturkatastrophen.
Im Mai 2017 organisierte er in Barcelona in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium eine Sonderausstellung über die Regierungszeit von König Karl III. von Spanien, der von 1731 bis 1759 Großmeister des Konstantinischen Ordens war (als er das Großmeisteramt zugunsten seines Sohnes, des späteren Königs Ferdinand I. beider Sizilien, niederlegte).
Im Jahr 2022 begann der Orden mit der Lieferung von Hilfsgütern in das vom Krieg verwüstete Gebiet der Ukraine, darunter drei vollständig ausgestattete Krankenwagen sowie weitere medizinische Ausrüstung. Einer der Krankenwagen wurde samt Hilfsgütern persönlich von Seiner Königlichen Hoheit dem Großmeister in die Ukraine gefahren.
Das geistliche Leben steht im Mittelpunkt des Ordens: Die italienischen Regionaldelegationen organisieren regelmäßig monatliche Heilige Messen, während die Königlichen Kommissionen in Italien, Spanien und Portugal zahlreiche weitere Aktivitäten zur Unterstützung der Kirche durchführen.
Die neueren Königlichen Kommissionen in Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Großbritannien, Österreich und Liechtenstein sowie in den Vereinigten Staaten weiten ihre Aktivitäten zur Förderung des geistlichen Lebens ihrer Mitglieder aus. Gleiches wird auch von den Regionaldelegationen in Deutschland, Skandinavien und Ungarn erwartet.
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Wer ist der legitime Großmeister des Ordens?
Der legitime Großmeister des Ordens ist Seine Königliche Hoheit Prinz Don Pedro von Bourbon-beider Sizilien, Herzog von Kalabrien, Graf von Casrerta, Grande von Spanien.
S.K.H. Prinz Don Prdro bekleidet mehrere Würden:
- Er ist Großmeister des Constantinischen Ordens kraft männlicher Primogenitur als der ranghöchste männliche Nachkomme in direkter Linie von König Ferdinand I. beider Sizilien, der selbst Großmeister des Konstantinischen Ordens war.
- Unabhängig davon ist er gemäß den Sukzessionsgesetzen dieser Dynastie Oberhaupt des ehemals regierenden Königshauses beider Sizilien. Er ist daher zugleich Großmeister des ranghöchsten Ritterordens dieser Dynastie, des Ordens des Heiligen Januarius (San Gennaro).
- Er gehört außerdem zur Familie des Königs von Spanien. Er erfüllt loyal alle ihm von König Felipe VI., seinem Cousin zweiten Grades, übertragenen Aufgaben, darunter das Amt des Präsidenten des Rates der vier spanischen Militärorden (der Orden von Santiago, Calatrava, Alcántara und Montesa). Zum Präsidenten dieses Rates wurde er von König Juan Carlos ernannt
nota bene: Im Ordens- und Auszeichnungssystem des Königreichs Spanien werden der Constantinische Orden und der Orden des Heiligen Januarius auf derselben Stufe behandelt wie der Malteserorden und der Orden vom Heiligen Grab.
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Wie wird der Großmeister bestimmt?
Die Nachfolge in das Amt des Großmeisters des Ordens ist unter den katholischen Ritterorden einzigartig, da sie innerhalb des Königlichen Hauses Bourbon (als Erben der Familie Farnese) nach dem Prinzip der männlichen Primogenitur erfolgt.
Im Jahr 1698 wurde das Großmeisteramt des Ordens von Francesco Farnese, Herzog von Parma, erworben. Das apostolische Breve Sincerae Fidei von Papst Innozenz XII. aus dem Jahr 1699 sowie das kaiserliche Dekret Agnoscimus et notum facimus des Heiligen Römischen Kaisers Leopold I. aus demselben Jahr bestätigten Francesco Farnese und seinen Erben die Würde des Großmeisters als eine vom Herzogtum Parma getrennte und unabhängige Würde, losgelöst von der Souveränität des Hauses Farnese über Parma.
1705 verlieh der farnesische Großmeister dem Orden neue Statuten, die im folgenden Jahr vom Papst bestätigt wurden. Diese etablierten das Großmeisteramt als kirchliches Amt, das nach Primogenitur unter den männlichen Erben der Familie Farnese weitergegeben wird, eine Voraussetzung, die 1718 durch die päpstliche Bulle Militantis Ecclesiae erneut bekräftigt wurde.
1731 erlosch das Haus Farnese in männlicher Linie. Daraufhin gingen sowohl das Amt des Großmeisters als auch das Herzogtum Parma – als getrennte Würden – auf Prinz Karl von Bourbon, Infant von Spanien, über, der als Erbe des Hauses Farnese galt, da er der älteste Sohn von Elisabeth Farnese und König Philipp V. von Spanien war. Karl musste 1736 das Herzogtum Parma abtreten, behielt jedoch das gesonderte Amt des Großmeisters des Ordens und verwaltete weiterhin die parmensischen Besitzungen und die Mitgliedschaft des Ordens, obwohl er nicht länger souveräner Herzog von Parma war.
Karls Nachfolge als Großmeister des Ordens erfolgte 1731. 1734 wurde er König von Neapel und Sizilien.
1759 erbte derselbe Karl, weiterhin König von Neapel und Sizilien, den Thron von Spanien als Nachfolger seines kinderlosen älteren Halbbruders. Zwei Monate später dankte er zugunsten seines zweitältesten überlebenden Sohnes Ferdinand von den Thronen Neapels und Siziliens ab. (Ferdinand wurde daraufhin König Ferdinand IV. von Neapel und König Ferdinand III. von Sizilien. Nach der Vereinigung der beiden Königreiche wurde er 1816 König Ferdinand I. beider Sizilien. Etwa zehn Tage nach der Abdankung von den Thronen Neapels und Siziliens legte Karl auch das Amt des Großmeisters des Konstantinischen Ordens zugunsten desselben Ferdinand nieder. Damit blieb Karl Großmeister des Konstantinischen Ordens sowohl nach seiner Thronbesteigung in Spanien als auch nach seiner Abdankung von den neapolitanisch-sizilianischen Kronen. In seiner konstantinischen Abdankung übertrug er Ferdinand zugleich die Stellung des „erstgeborenen Farnese-Erben“, da dies eine notwendige Voraussetzung für Ferdinands Übernahme des Großmeisteramtes war.
Diese getrennten Abdankungen im Jahr 1759 unterstrichen, dass der Orden und sein Großmeisteramt von den Kronen Neapels und Siziliens (später der Krone beider Sizilien) unabhängig waren. Karls Abdankung von den Thronen Neapels und Siziliens bei seinem Übergang auf den spanischen Thron erfolgte in Ausführung des Pragmatischen Dekrets von 1759, das festlegte, dass die Krone von Neapel und die Krone von Spanien nicht in einer Person vereinigt werden dürften. Das Dekret sollte Fragen des europäischen Mächtegleichgewichts regeln und beruhte auf zwei internationalen Verträgen (1737 und 1759).
König Ferdinand I. beider Sizilien bestätigte seinerseits die Unabhängigkeit des Ordens von den Kronen Neapels und Siziliens in einem Dekret von 1796, das unter anderem festhielt: In seiner königlichen Person bestünden zwei sehr unterschiedliche Eigenschaften, die eine als Monarch beider Sizilien, die andere als Großmeister des erlauchten, königlichen und militärischen Constantinischen Ordens, die zwar glorreich in derselben Person vereint seien, jedoch zugleich zwei getrennte und unabhängige Herrschaften bildeten.
Zum Zeitpunkt, als Ferdinand Großmeister wurde, erkannte der Heilige Stuhl vollständig an, dass die Nachfolge im Amt des Konstantinischen Großmeisters – eine auf kanonischem Recht beruhende Würde – von anderen Ämtern, wie etwa der weltlichen Stellung des Königs von Neapel und Sizilien, getrennt war. Dies bestätigte der Heilige Stuhl erneut 1861, als die Dynastie beider Sizilien ihre Krone verlor. Tatsächlich gewährte der Heilige Stuhl dem Orden noch jahrzehntelang Privilegien und Anerkennung, nachdem das Königreich beider Sizilien aufgehört hatte zu existieren.
Die Statuten des Ordens von 1919, vom Heiligen Stuhl bestätigt, sowie die revidierten Statuten von 1934–1943 (in den Artikeln über die Nachfolge im Großmeisteramt) erklären ausdrücklich, dass die „Würde des Großmeisters, dem Hause Bourbon als Erben des Hauses Farnese vorbehalten, nach männlicher Primogenitur übertragen wird.“
Die Königliche Deputation des Ordens veröffentlichte 1935 eine ausführliche historische Erklärung, in der die Eigenständigkeit des Ordens gegenüber der Krone beider Sizilien besonders hervorgehoben wurde.
Hervorzuheben ist zudem, dass die Nachfolge im Großmeisteramt und die Nachfolge in der Würde des Oberhauptes der Dynastie Bourbon-Beide Sizilien durch zwei sehr unterschiedliche Rechtsordnungen geregelt werden.
- Nach kanonischem Recht kann das Amt des Großmeisters, da es ein kirchliches Amt mit bischöflichen Vollmachten darstellt (Vollmachten, die dem Großprior des Ordens übertragen sind, heute Kardinal Müller), nur von Männern bekleidet werden. Sollte die männliche Linie des Hauses beider Sizilien erlöschen, würde das Großmeisteramt auf den ranghöchsten männlichen Vertreter der nächsten Abstammungslinie von Elisabeth Farnese übergehen, nämlich das Haus Bourbon-Parma.
- Demgegenüber würde nach den dynastischen Gesetzen beider Sizilien im Falle des Erlöschens der männlichen Dynasten die Nachfolge in der Würde des Dynastieoberhauptes auf die weibliche Dynastin übergehen, die dem letzten Oberhaupt am nächsten verwandt ist.
Seit dem Amtsantritt König Ferdinands I. beider Sizilien als Großmeister des Ordens im Jahr 1759 ist das Großmeisteramt nach strenger männlicher Primogenitur unter seinen direkten männlichen Nachkommen im Hause Bourbon weitergegeben worden.
Der gegenwärtige Großmeister, Seine Königliche Hoheit Prinz Don Pedro von Bourbon, Prinz beider Sizilien, Herzog von Kalabrien, Graf von Caserta und Grande von Spanien folgte 2015 seinem Vater als Großmeister nach.
Prinz Pedro ist der ranghöchste lebende Nachkomme König Ferdinands I. beider Sizilien in männlicher Primogenitur.
Der Erbe des Großmeisters ist sein ältester Sohn, Seine Königliche Hoheit Prinz Jaime, Herzog von Noto und Großpräfekt des Konstantinischen Ordens.
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Warum bestreitet ein Prinz Bourbon–beider Sizilien die Rechte des legitiemen Großmeisters ?
S.K.H. Prinz Carlo von Bourbon–beider Sizilien, Herzogs von Castro, erhebt den Anspruch, anstelle des rechtmäßigen Großmeisters und dynastischen Oberhauptes, S.K.H. Prinz Don Pedro, Herzog von Kalabrien, Großmeister des Constantinischen Ordens sowie Oberhaupt des Königlichen Hauses beider Sizilien zu sein.
Der Anspruch des Herzogs von Castro auf das Großmeisteramt des Constantinischen Ordens ist jedoch unbegründet.
Denn Prinz Pedro, Herzog von Kalabrien, ist nach strenger männlicher Primogenitur der ranghöchste lebende Nachkomme König Ferdinands I., Constantinischer Großmeister und König beider Sizilien und ist daher der Constantinische Großmeister. (Vgl. die obige Antwort auf die Frage „Wie wird der Großmeister bestimmt?“). Unter den heute lebenden Nachkommen König Ferdinands I. in der Linie der männlichen Primogenitur steht der Herzog von Castro als Angehöriger einer Seitenlinie der Dynastie im Jahr 2023 lediglich an sechster Stelle.
Der Anspruch der Castro-Linie entspringt einem bedauerlichen innerdynastischen Streit, der mehr als sechzig Jahre zurückreicht. 1960 starb das unbestrittene Oberhaupt des Königlichen Hauses beider Sizilien und unbestrittene Großmeister, Prinz Don Ferdinando Pio, Herzog von Kalabrien, ohne überlebende männliche Nachkommen.
Sein nächstjüngerer Bruder, Prinz Don Carlo, war bereits zuvor verstorben und hinterließ einen einzigen Sohn, Prinz Don Alfonso, Infant von Spanien, der als dynastisches Oberhaupt und Herzog von Kalabrien nachfolgte (und unmittelbar als solcher unter anderem von den Oberhäuptern der Königlichen Häuser Spaniens, Parmas und Portugals anerkannt wurde). Er war der Vater von Prinz Don Pedro.
Ein jüngerer Prinz der Dynastie, Prinz Rainieri (Großvater des heutigen Herzogs von Castro), focht jedoch die dynastische Nachfolge an und beanspruchte sowohl die Stellung des Dynastieoberhauptes als auch das Constantinische Großmeisteramt.
Wie bereits erläutert, ist jede Behauptung, das Großmeisteramt des Ordens sei mit der Krone beider Sizilien vereint, völlig irrig. (Erneut vgl. die Antwort auf die Frage „Wie wird der Großmeister bestimmt?“).
Der Anspruch des Herzogs von Castro, Oberhaupt des Königlichen Hauses beider Sizilien zu sein, ist ebenfalls unzutreffend, jedoch komplexer zu behandeln. Eine ausführliche Darlegung der Mängel dieses Anspruchs würde den Rahmen dieser Website, die dem Orden gewidmet ist, überschreiten; dennoch mögen einige wesentliche Punkte dem Leser hilfreich sein.
- Der Castro-Anspruch stützt sich auf eine Erklärung, den sog. Akt von Cannes, der 1900 von S.K.H. Prinz Carlo von Bourbon–beider Sizilien, Urgroßvater des gegenwärtigen Großmeisters Prinz Pedro, kurz vor seiner Eheschließung mit der Prinzessin von Asturien, der damaligen Thronerbin Spaniens, unterzeichnet wurde. Im Kern legte der Akt von Cannes fest, dass Prinz Carlo auf seine eventuellen Rechte auf die Krone beider Sizilien verzichten würde, falls seine Ehefrau den spanischen Thron erben und er Königsgemahl von Spanien werden sollte.
- König Karl III. von Spanien hatte in seinem Pragmatischen Dekret von 1759 das Recht aller männlichen Nachkommen in direkter Linie auf beide Throne bestätigt, jedoch die Vereinigung der spanischen Krone mit jener beider Sizilien in einer Person untersagt, um das europäische Mächtegleichgewicht zu wahren.
- Der Akt von Cannes erklärte ausdrücklich, er sei „in Ausführung des Pragmatischen Dekrets [von 1759]“ und „im Einklang mit den Gesetzen und Gebräuchen unserer Familie“ unterzeichnet worden. Das Pragmatische Dekret und die Familiengesetze untersagten lediglich die Vereinigung beider Kronen.
- Der Akt von Cannes sollte einen möglichen zukünftigen Fall regeln: nämlich dass die Prinzessin von Asturien Königin von Spanien würde und ihr Gemahl Don Carlo Königsgemahl. Nur unter dieser Bedingung hätte Don Carlo zugunsten eines jüngeren Sohnes auf seine Rechte verzichten müssen. (Zwischen 1759 und 1960 gab es zahlreiche dynastische Eheschließungen zwischen Prinzen und Prinzessinnen beider Königreiche, ohne dass dies als nachteilig für die Rechte ihrer Nachkommen betrachtet wurde. Tatsächlich hatte der spanische Justizminister wenige Wochen vor Carlos Eheschließung 1900 im Parlament, den Cortes, erklärt, dass keinerlei Verzichtserklärungen notwendig seien und eine etwaige Erklärung ohnehin nichtig wäre, auch weil das Königreich beider Sizilien bereits 1861 aufgehört hatte zu bestehen.)
In der Folge wurde die Prinzessin von Asturien jedoch nicht Königin von Spanien, und ihr Gemahl wurde nie Königsgemahl. Das Ereignis, an das der bedingte Verzicht geknüpft war, trat somit nicht ein.
Daher beeinträchtigte der Akt von Cannes keine Rechte Prinz Carlos und seiner Nachkommen. Eine bedingte Erklärung entfaltet keine Wirkung, wenn die Bedingung nicht eintritt.
Wichtig ist zudem, dass sich der Akt von Cannes ausschließlich auf die Thronfolge beider Sizilien bezog und keinerlei Bedeutung für die separate Würde des Großmeisters des Constantinischen Ordens hatte. Tatsächlich wurde das Großmeisteramt des Constantinischen Ordens im Text des Aktes von Cannes nicht einmal erwähnt.
Mehrere der angesehensten Rechtsgelehrten verschiedener Länder haben den Akt von Cannes analysiert und sind übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt, dass er keinerlei Rechte Prinz Carlos und seiner Nachkommen beeinträchtigte.
Die Rechtmäßigkeit der Nachfolge im Jahr 1964, als Prinz Pedros Vater, der verstorbene Prinz und Infant Don Carlos, Herzog von Kalabrien, das Oberhaupt des Königlichen Hauses beider Sizilien sowie das Constantinische Großmeisteramt übernahm, wurde 1983 und 1984 von fünf höchsten Staatsorganen des Königreichs Spanien untersucht. Alle fünf unabhängigen staatlichen Institutionen (unter Leitung des Staatsrates) berichteten dem König von Spanien einstimmig, dass Don Carlos, Herzog von Kalabrien, der rechtmäßige Erbe beider Würden sei. Diese fünf Institutionen waren: das Institut für Heraldik und Genealogie; die Königliche Akademie für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung; das Außenministerium; das Justizministerium; sowie der Staatsrat.
Diese rechtliche Prüfung wurde von König Juan Carlos von Spanien angeordnet, als nach der Wiederherstellung der spanischen Monarchie 1975 die jüngere Seitenlinie beider Sizilien die Anerkennung des Königs suchte und zahlreiche Dokumente über den Streit an Seine Majestät den König übersandte. Da König Karl III. von Spanien (zugleich König Karl VII. von Neapel und Sizilien) die Regeln der Nachfolge im Pragmatischen Dekret von 1759 in Ausführung mehrerer völkerrechtlicher Verpflichtungen festgelegt hatte, denen Spanien weiterhin unterlag, erschien es angemessen, dass die spanische Krone unter König Juan Carlos als Nachfolger Karls III. die maßgebliche Autorität zur Auslegung dieser Bestimmungen und zur endgültigen Klärung des Streits sei.
In jüngerer Zeit erklärte das spanische Außenministerium am 28. November 2014, dass der Constantinische Orden und der Orden des Heiligen Januarius „unter dem Schutz und historisch mit der Krone Spaniens verbunden“ seien.
Am 2. Juni 2017 bestätigte eine weitere Erklärung des Ministeriums, dass beide Orden „historisch mit der Krone Spaniens verbunden“ seien.
Diese "historische“ Verbindung beruht darauf, dass König Karl III. von Spanien auch nach seiner Thronbesteigung in Spanien Constantinischer Großmeister blieb (er folgte am 10. August 1759 als König von Spanien nach und trat erst am 16. Oktober 1759 als Konstantinischer Großmeister zurück) und dass er das Großmeisteramt des von ihm 1738 gegründeten Ordens des Heiligen Januarius bis Dezember 1766 behielt.
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Welche Verbindung besteht zwischen dem Orden und dem Haus Bourbon-beider Sizilien?
Seit 1759 ist das Amt des Großmeisters nach strenger männlicher Primogenitur unter den Nachkommen von König Ferdinand I. beider Sizilien weitergegeben worden.
Obwohl alle Großmeister von 1759 bis heute Mitglieder des Königlichen Hauses beider Sizilien waren, ist der Constantinische Orden kein Hausorden des Hauses beider Sizilien, sondern eine von diesem getrennte und unabhängige Würde.
Der Constantinische Orden untersteht der Autorität des Heiligen Stuhls, und sein Charakter als geistlicher Orden mit einem erblichen Großmeister (eine auf dem kanonischen Recht beruhende Stellung) ist von den Päpsten vom 16. bis zum 20. Jahrhundert wiederholt bestätigt worden. (Vgl. die obige Antwort auf die Frage „Wie wird der Großmeister bestimmt?“).
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Welche zentralen rechtlichen Analysen gibt es zur Nachfolge im Großmeisteramt des Ordens?
Die Rechtmäßigkeit der Nachfolge im Jahr 1964, durch welche Prinz Pedros Vater, der verstorbene Prinz und Infant Don Carlos, Herzog von Kalabrien, das Oberhaupt des Königlichen Hauses beider Sizilien sowie das Großmeisteramt des Constantinischen Ordens übernahm, wurde 1983 und 1984 von fünf der höchsten Staatsorgane des Königreichs Spanien geprüft.
Alle fünf unabhängigen staatlichen Institutionen (unter Vorsitz des Staatsrates) berichteten dem König von Spanien einstimmig, dass Don Carlos, Herzog von Kalabrien, der rechtmäßige Erbe beider Würden sei.
Diese fünf spanischen Institutionen waren:
- das Institut für Heraldik und Genealogie;
- die Königliche Akademie für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung;
- das Außenministerium;
- das Justizministerium;
- sowie der Staatsrat.
Diese rechtliche Prüfung wurde von König Juan Carlos von Spanien angeordnet, nachdem nach der Wiederherstellung der spanischen Monarchie im Jahr 1975 eine jüngere Seitenlinie beider Sizilien die Anerkennung des Königs erbeten und zahlreiche Unterlagen zu dem Streitfall an Seine Majestät übermittelt hatte.
Da König Karl III. von Spanien (zugleich König Karl VII. von Neapel und Sizilien) die Regeln der Nachfolge beider Sizilien im Pragmatischen Dekret von 1759 festgelegt hatte, das er in Erfüllung mehrerer völkerrechtlicher Verpflichtungen unterzeichnete, denen Spanien weiterhin unterlag, wurde die spanische Krone unter König Juan Carlos als Nachfolger Karls III. als zuständige Autorität angesehen, die Nachfolgeregelungen auszulegen und den Streit endgültig zu entscheiden.
Eine Erörterung dieser spanischen Untersuchungen findet sich in der vorhergehenden Häufig gestellten Frage: „Warum bestreitet ein anderer Prinz beider Sizilien derzeit die Rechte des Großmeisters?“
Darüber hinaus legten 1989 zwei international angesehene Juristen, Lord Rawlinson of Ewell (ehemaliger Attorney General von England und Wales) und Oberst Gerald Draper (Rechtsprofessor und früherer Militärankläger in Nürnberg), eine eigene ausführliche Untersuchung zu den Fragen der Nachfolge im Großmeisteramt des Constantinischen Ordens sowie zur Nachfolge im Oberhaupt der Dynastie beider Sizilien vor.
Eine Darstellung der Analyse von Lord Rawlinson und Professor Gerald Draper findet sich unter: https://constantinianorder.us/35-years-later-recalling-the-analysis-of-lord-rawlinson-and-professor-draper-on-succession-to-the-constantinian-grand-mastership/.
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Wie ist das Verbindung des Großmeisters zum spanischen Königshaus?
Der Großmeister des Constantinischen Ordens, S.K.H Prinz Pedro von Bourbon–beider Sizilien, Herzog von Kalabrien, Graf von Caserta und Oberhaupt des Königlichen Hauses beider Sizilien, gehört in Spanien zur Familie des Königs.
Sein verstorbener Vater, Infant Don Carlos von Spanien, Herzog von Kalabrien, war ein Vetter ersten Grades von König Juan Carlos I.
Prinz Pedro ist ein Cousin zweiten Grades von König Felipe VI. und dient Seiner Majestät als Präsident des Rates der vier spanischen Militärorden von Santiago, Calatrava, Alcántara und Montesa.
Am 27. Juni 1972 legte der damalige Chef des Spanischen Königshauses, Seine Königliche Hoheit Don Juan de Borbón y Battenberg, Graf von Barcelona, in einem Schreiben die Thronfolge gemäß der Verfassung von 1876 dar. In dieser Reihenfolge erschienen unter anderem:
- Don Juan, Graf von Barcelona
- Prinz Juan Carlos
- Felipe de Borbón y Grecia (heute König Felipe VI.)
- Elena und Cristina
- Don Carlos, Herzog von Kalabrien, Oberhaupt des Hauses beider Sizilien
- Don Pedro, Herzog von Noto (heute Herzog von Kalabrien und Großmeister)
Diese Regelung beruhte auf der Verfassung von 1876, die später durch die Verfassung von 1978 ersetzt wurde.
Nach der heutigen Verfassung folgen in der Thronfolge zunächst die beiden Töchter König Felipe VI. sowie die weiteren Nachkommen König Juan Carlos’.
Die Königliche Familie Spaniens umfasst heute König Felipe VI., Königin Letizia, ihre beiden Töchter (Leonor, Prinzessin von Asturien, und Infantin Sofía) sowie König Juan Carlos und Königin Sofía.
Zur Familie des Königs gehören darüber hinaus die Schwestern König Felipe VI. und deren Kinder, die Schwestern König Juan Carlos’ und deren Kinder sowie Prinz Pedro, seine Mutter (die verwitwete Herzogin von Kalabrien), seine Schwestern und deren Kinder.
