Beziehungen zum Hl. Stuhl, Staaten und internationalen Organisationen

Heute ist der Orden eine öffentliche Vereinigung von Gläubigen (vgl. can. 298 § 1 und can. 301 § 3 CIC), da er als „Vera Religio“ von kirchlicher Autorität errichtet wurde und zwar als Institut päpstlichen Rechts, weil die errichtende Autorität der Apostolische Stuhl war (vgl. can. 312 § 1 Nr. 1 CIC).


Dies geschah infolge der Anerkennung durch Papst Julius III. mit der Bulle Quod alias (1551) und vor allem durch das Breve Cum sicut accepimus von Papst Sixtus V., der dem Orden 1585 die Eigenschaft einer religio zuerkannte und ihm den Status eines „Instituts des geweihten Lebens“ verlieh.


Als eine Gesamtheit von Personen und Sachen, die auf einen der Sendung der Kirche entsprechenden und von ihr gebilligten Zweck hingeordnet ist, besitzt der Konstantinische Orden die Merkmale kirchlicher juristischer Personen – früher auch moralische Personen, Rechtsträger oder personae canonicae genannt –, wie sie can. 114 CIC 1983 definiert: „universitates sive personarum sive rerum in finem missioni Ecclesiae congruentem, qui singulorum finem transcendit, ordinatae“; somit handelt es sich um „Gesamtheiten (Körperschaften) entweder von Personen oder von Sachen, die auf ein Ziel hingeordnet sind, das der Sendung der Kirche entspricht und das den Zweck des Einzelnen übersteigt.“


Durch die zahlreichen päpstlichen Anerkennungen im Laufe seiner Geschichte hat sich die Rechtsnatur des Konstantinischen Ordens somit immer klarer als die eines ritterlich-religiösen Ordens herausgebildet. Dementsprechen sind auch in unserer Zeit in den letzen Jahren wichtige Anerkennungen von Nationalstaaten und internationalen Organisationen erfolgt.


So hat die spanische Krone und die Rechtsordnung des Königreichs Spanien die dynastische Stellung des Großmeisters des Heiligen Militärischen Konstantinischen Ordens formell anerkannt, wiederholt durch offizielle Stellungnahmen der Real Academia de Jurisprudencia y Legislación, des Außenministeriums sowie des Instituto Salazar y Castro des Staatsrates bestätigt wurde. Das Tragen der konstantinischen Insignien bei offiziellen Zeremonien war stets von der spanischen Regierung zugelassen; ebenso gestattet das spanische Verteidigungsministerium deren Gebrauch durch Militärangehörige.


In der Italienischen Republik wird der  Constantinische Orden vom Heiligen Georg gemäß Art. 7 des Gesetzes vom 3. März 1951 Nr. 178 als „nichtnationaler Orden“ qualifiziert; italienische Staatsbürger können daher durch Dekret des Außenministers die Genehmigung erhalten, die ihnen verliehenen constantinischen Auszeichnungen im italienischen Hoheitsgebiet zu tragen. Auch Militärangehörige können eine entsprechende Trageerlaubnis beantragen.


Der Constantinische Orden und das Königliche Hausmagistrat haben stets das Wohlwollen der Römischen Päpste genossen, und pflegen enge Beziehungen zum Heiligen Stuhl. Dies bestätigt sich unter anderem duch die privaten Audienzen im Vatikan; dazu zählen in jüngerer Zeit Privataudienzen von Johannes Paul II. über Benedikt XVI. bis zu Papst Leo XVI. empfangen. Ebenso wirken päpstliche Delegaten und Nuntien aktiv an den der Förderung, den Zeremonien und Investituren des Ordens mit.


S.K.H. Don Pedro mit Papst Benedikt XVI.
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. empfing am 12. April 2010 im Apostolischen Palast von Castel Gandolfo in Privataudienz Ihre Königlichen Hoheiten die Herzöge von Kalabrien, Prinz Don Carlos und Prinzessin Donna Anne, sowie Ihre Königlichen Hoheiten die Herzöge von Noto, Prinz Don Pedro und Prinzessin Donna Sofía, zusammen mit ihrem Erstgeborenen, Prinz Don Jaime. Es war das erste Mal, dass ein Papst drei Generationen der königlichen Familie Bourbon beider Sizilien empfing, angeführt vom Infanten von Spanien, S.K.H. Don Carlos von Bourbon beider Sizilien, Herzog von Kalabrien, Graf von Caserta, Großmeister des Ordens. Sowohl Don Carlos als auch sein Sohn und dynastischer Erbe Don Pedro trugen am Revers ihrer Jacke die Insignien des Ordens.


S.K.H. Don Pedro mit Papst Franziskus.
Seine Heiligkeit Papst Franziskus empfing am 9. Juni 2016 im Apostolischen Palast im Vatikan in Privataudienz Ihre Königlichen Hoheiten die Herzöge von Kalabrien, Prinz Don Pedro und Prinzessin Donna Sofía, mit ihren Kindern sowie S.K.H. Prinzessin Anna von Orléans, verwitwete Herzogin von Kalabrien. Der Großmeister hatte Gelegenheit, dem Heiligen Vater das Wirken des Ordens und dessen Zukunftsperspektiven darzulegen. Die Audienz verlief in familiärer Atmosphäre.